Lexikon -Rechtsschutz für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben
Rechtsschutz kann für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der genehmigungs- und/oder anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils bestehen, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt.